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Rechtsprobleme der Einführung bundesrechtlicher Wassernutzungsabgaben
Seit einigen Jahren erwägt der Bund die gesetzgeberische Weiterentwicklung der bestehenden bundesrechtlichen Abwasserabgabe und der landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe. Zuletzt haben mehrere durch die Bundesregierung eingeholte Gutachten einen entsprechenden Reformbedarf aus Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) abgeleitet. Dieselbe Argumentation beeinflusst auch die Landesgesetzgebung, wo Art. 9 Rechtfertigungsgründe für eine Ausweitung der Wasserentnahmeentgelte liefern soll. Hinzu tritt seit ...

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